ZAHNERSATZ: ZUSCHÜSSE BEI AUSLAND-AUFENTHALT

Für Zahnersatz, den Patienten sich bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland anfertigen lassen, können sie sich Festzuschüsse von der Techniker Krankenkasse (TK) erstatten lassen. Voraussetzungen: Der Zahnersatz ist nach deutschem Recht notwendig und die TK hat die Behandlung vorher bewilligt. Das gilt für alle Staaten der Europäischen Union sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Und so geht’s:

  • Patienten reichen vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache ein. Diesen senden sie an die zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse 20905 Hamburg
  • Warten Sie mit dem Behandlungsbeginn, bis Ihnen die Kostenzusage der TK vorliegt. Nur dann können Sie sicher sein, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen.
  • Lassen Sie sich am besten zusätzlich einen detaillierten Kostenvoranschlag über die komplette Behandlung geben, bevor Sie sich entscheiden. In diesem Kostenvoranschlag sollte der Zahnarzt auch die Leistungen aufführen, die über den reinen Zahnersatz hinausgehen. Dazu zählen notwendige Vorbehandlungen, falls der Zahnarzt beispielsweise zunächst Karies oder eine Zahnfleischentzündung behandeln muss. Die Kosten für das Setzen von Implantaten sind privat zu tragen.
  • Klären Sie vor Beginn der Behandlung vorsorglich, was Sie tun können, wenn der neue Zahnersatz nicht sofort korrekt sitzt: Gibt es eventuell Zahnärzte in der Nähe Ihres Wohnortes, die mit dem ausländischen Kollegen kooperieren? Gibt der Zahnarzt eine Garantie von mindestens zwei Jahren für seine Arbeit? Was passiert, wenn die Behandlung nicht den gewünschten Verlauf nimmt?
  • Nach der Behandlung zahlen Sie zunächst die gesamten Kosten selbst. Dazu gehören die Ausgaben für den Zahnersatz und die zahnärztliche Behandlung. Anschließend senden Sie alle Rechnungen zur Erstattung an uns. Dafür nutzen Sie am besten unseren Service in „Meine TK“: Online-Service zur Kostenerstattung für Zahnersatz
  • Die TK erstattet Ihnen die Behandlungskosten nach den deutschen Vertragssätzen. Auf den Erstattungsbetrag erhebt die TK einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von fünf Prozent, höchstens jedoch 25 Euro.

Informationen über Material und Zahnlabor einholen: Erkundigen Sie sich, ob der Zahnarzt eine sogenannte „Konformitätserklärung“ ausstellt. Das ist ein Formular, in dem er die verwendeten Materialien auflistet sowie den Namen und die Anschrift des Zahnlabors. Die Informationen können später wichtig sein, etwa wenn Sie auf einen der Inhaltsstoffe eine Allergie entwickeln. Auch bei einem eventuellen Rechtsstreit kann dieses Papier Ihnen nützen.

Text: Newsroom

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